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Zeitarbeit: Kenne Deine Rechte!
Die Entleihfirma kann damit ihre Stammbelegschaft beliebig ersetzen. Ausserdem können die Chefs bei Auftragsrückgängen einfacher Personal abbauen, ohne sich um den Kündigungsschutz zu kümmern. Für Leiharbeiter/innen bedeutet das einen häufigen und schnellen Arbeitsplatzwechsel und neues Einarbeiten, meist ohne ausführliche Sicherheitshinweise. Durch diese berufliche Unsicherheit, dem Zwang zur Flexibilität und erhöhter Unfallgefahr entsteht oft ein hoher persönlicher Stress, teilweise verbunden mit einem weit entfernten Arbeitseinsatz, der sich auch negativ auf Partnerschaften, Freunde und Familie auswirken kann. Es ist auch fraglich, ob überhaupt genug Arbeitstunden nachgefragt werden - ansonsten droht wieder die Arbeitslosigkeit. Doch es gibt Ausnahmen: Arbeitslos gewordenen Leiharbeiter/innen kann bei Neueinstellung bis zu sechs Wochen lang ein niedrigerer Lohn gezahlt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Und vor allem: Die Gleichbehandlung findet nicht statt, wenn es einen Tarifvertrag gibt! Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nun im März 2010 einen neuen Tarifvertrag mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) abgeschlossen. Auch die Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) haben entsprechende Tarife mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vereinbart. Mit der Interessengemeinschaft Zeitarbeit (iGZ) wird derzeit noch verhandelt, es gilt dort der Tarif von 2008. Das neue DGB-Abkommen gilt erstmal bis Oktober 2013, falls es nicht vorher aufgekündigt wird. In der Entgeltgruppe 1 wird zunächst ab Juli 2010 mit 7,60 Euro/Stunde der unterste Tariflohn bezahlt. In Ostdeutschland gelten sogar noch niedrigere Stundenlöhne von 6,65 Euro (DGB) und 6,40 Euro (CGZP). Die höheren Entgeltstufen bekommen 2,5% mehr Lohn, wobei für alle eine jährliche Steigerung vereinbart wurde. Ab November 2012 wird dann in der DGB-Entgeltgruppe 9 höchstens 18,75 Euro (West) bzw. 16,39 Euro (Ost) bezahlt. Eine Ausgliederung in konzerninterne Leiharbeitsfirmen (wie im Fall Schlecker) soll ausgeschlossen sein. Ein Widerspruch gegen Betriebsübergang (Outsourcing) ist nach BGB sowieso gesetzlich möglich. Ab Mai 2011 gilt in Europa zudem die volle Freizügigkeit für Dienstleistungen und Arbeitnehmer/innen. Das bedeutet, es wird einen harten Kampf um Niedriglöhne geben, da dann außertarifliche Hungerlöhne von 2 Euro möglich werden, falls der Tarif nicht vorher in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird. Der DGB hat sich hiermit auf einen Niedriglohn geeinigt, der es vielen Leiharbeiter/innen nicht ermöglicht von ihrer Arbeit zu leben. Daher werden viele gezwungen sein, aufstockend Arbeitslosengeld II zu beantragen. Die Arbeitsagentur finanziert so einen staatlichen Kombilohn für Leiharbeiter/innen, die kaum wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Stattdessen bleiben sie in dreifacher Abhängigkeit gegenüber ARGE, Verleiher und Entleiher!
Dieser Text ist gemeinfrei bei Nennung der Autor/innen, sowie der Webseite http://anarchosyndikalismus.org |
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